Familienanwaelte

Erben und Vererben

Sie sind Erbe und müssen sich nun mit Erbschaftssteuer und dergleichen auseinandersetzen. Sie wollen Vorsorge treffen und die Erbfolge regeln. Ein Testament verfassen, ein Behindertentestament verfassen, einen Erbvertrag aufsetzen.Diese Aufgaben übernehme ich für Sie 
Zusammen mit versierten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern klären wir steuerliche Fragen rasch und zuverlässig. 

Häufig gestellte Fragen

 Welchem Zweck dient ein Behindertentestament und wie funktioniert es?
  Warum muß ich überhaupt regeln, was nach meinem Tod mit meinem Vermögen geschehen soll?
 Welche Regelungsmöglichkeiten gibt es?
 Wann sollte ich mich zu einer Regelung entschließen?
 Binde ich mich durch meine letztwillige Verfügung zu stark selbst?
 Wozu brauche ich einen Anwalt?
 Anwalt oder Notar?
Welchem Zweck dient ein Behindertentestament?

Sie haben ein (geistig) behindertes Kind und möchten dafür sorgen, dass es nach Ihrem Tod nicht allein auf die niedrigen Sozialhilfesätze bzw. Hilfen nach dem SGB XII angewiesen ist ?
Sie fragen sich: Was geschieht mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr am Leben bin und ich ihm selbst finanziell nicht mehr unter die Arme greifen kann?
Wer sorgt dann dafür, dass es z.B. eine schöne Reise machen kann (dazu reichen die Sozialhilfesätze nicht), oder dass es Freude erfährt durch aktive Freizeitgestaltung, die ein bisschen mehr kostet... 
Sie möchten erreichen, dass Ihr Kind auch etwas von dem Erbe hat, selbst wenn es seine finanziellen Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann?
Das Behindertentestament, welches Sie als Mutter oder Vater Ihres behinderten Kindes errichten, soll sicherstellen, dass Ihr Kind auch nach Ihrem Tod finanziell in die Lage versetzt wird, sich das Leben - weit möglich selbstbestimmt - angenehm zu gestalten.
Wodurch erreicht das Behindertentestament  diesen Zweck und  wie funktioniert es?
Grob gesagt, dient das Testament dazu, dass der Sozialhilfeträger nicht einen Erb- oder Pflichtteilsanspruch des Kindes auf sich überleiten kann. Es darf in der Hand des Kindes kein Pflichtteilsanspruch entstehen.
Dazu sind allerlei juristische Winkel- und Klimmzüge erforderlich.
Hier nur so viel: Durch das Testament muss geregelt werden, dass das Kind nicht befreiter Vorerbe wird. Nicht befreit ist ein Vorerbe, der kein Verfügungsrecht über sein Erbteil hat. 
Nacherbe wird zum Beispiel ein gesundes Geschwisterkind oder eine Behindertenorganisation. 
Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des behinderten Kindes ein. Bis dahin wird Verwaltungstestamentsvollstreckung bezüglich des Erbteils des behinderten Kindes eingerichtet.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen
Service Link
Die Broschüre "Vererben zugunsten behinderter Menschen" können Sie kostenlos beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (Rubrik Links) herunterladen.

Warum muß ich überhaupt regeln, was nach meinem Tod mit meinem Vermögen geschehen soll?

Wurde überhaupt keine Regelung getroffen, gilt die gesetzliche Regelung. Es ist aber keinesfalls immer so, dass die gesetzliche Erbfolge dem eigenen Willen entspricht. Daher ist es gut, darüber nachzudenken

- Was passiert nach meinem Tod, wenn ich nichts regele?
- Will ich das?
- Wenn ja: besteht kein Regelungsbedarf,
- Wenn nein:  muss nach einer anderen, maßgeschneiderten Regelung gesucht werden.

Welche Regelungsmöglichkeiten gibt es?

Es gibt viele Möglichkeiten, seinen letzten Willen in aller Klarheit zum Ausdruck zu bringen, zum Beispiel durch 

- Testament
- gemeinschaftliches Testament (Berliner T. ist ein Unterfall des ~)
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- Auflage
Wann sollte ich mich zu einer Regelung entschließen?

Sobald wie möglich! Tun Sie es erst,

- wenn Sie pflegebedürftig sind,
- sich möglicherweise wegen Abhängigkeit von nahen pflegenden Angehörigen unter Druck gesetzt
   fühlen, oder
- wenn Sie nicht mehr so gut in der Lage ist, einen klaren Gedanken zu fassen,

ist es zu spät.
Es wird für Sie mit zunehmendem Alter - auch mit Nachlassen der Geisteskräfte - immer schwieriger, sich über Ihren eigenen Willen im Klaren zu werden, und diesem dann klaren Ausdruck zu verschaffen.

Binde ich mich durch meine letztwillige Verfügung nicht zu stark selbst? Kann ich
meine Regelungen umstoßen?

Für die Regelungen dessen, was nach meinem Tod mit meinem Vermögen geschehen soll, gilt:

Nur bei gegenseitigen Testamenten und Erbverträgen kann eine Bindungswirkung eintreten, insbesondere dann, wenn der andere Vertragspartner gestorben ist. Das hängt aber von den einzelnen darin enthaltenen Regelungen ab. Wenn keine Bindung gewünscht wird, sollte das im Vertrag zum Ausdruck kommen, bzw. die Punkte, für die eine Bindungswirkung gewünscht wird, werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
Oder ich errichte ein Testament. Dieses kann ich beliebig abändern. Es gilt immer das neueste Testament. Um aber keine Verwirrung zu stiften, sollte dann das „alte“ Testament vernichtet werden. 
Möchte ich mich z.B. gegenüber pflegenden Angehörigen dankbar zeigen, kann ich dies auch später noch tun, indem ich z.B. ein Vermächtnis errichte, oder „von warmer Hand“ etwas verschenke. Eine solche Schenkung muss sich allerdings im Rahmen halten, und darf nicht in Benachteiligungsabsicht gegenüber dem oder den  zukünftigen Vertrags-)Erben geschehen. Diese könnten sonst, nachdem sie Erbe geworden sind, die Herausgabe der Geschenke verlangen.

Eine Regelung, was ich vor meinem Tod mit meinem Vermögen zu machen habe, erfolgt mit der letztwilligen Verfügung nicht. In der Regel ist niemand daran gehindert, über sein Vermögen zu seinen Lebzeiten nach Belieben zu verfügen.

Wozu brauche ich einen Anwalt bzw. eine Anwältin?

Nach dem Tod soll Klarheit herrschen über den Willen des Erblassers. Dazu bedarf es einer guten rechtlichen Beratung. Viele Menschen haben Hemmungen, über dieses Thema zu sprechen. Das hängt zum einen mit der Tabuisierung des Themas Tod zusammen, zum anderen wohl auch damit, dass man über Geld nicht spricht – man hat es...oder auch nicht. Es ist leichter, über dieses emotionsgeladene Thema mit einem unbeteiligten Dritten zu sprechen, der dazu die richtigen rechtlichen und steuerlichen Tipps geben kann. Gut informiert fällt es dann auch leichter, mit seinen Angehörigen darüber zu sprechen.

Hier können Sie alle diese schwierigen Fragen ohne Bedenken ansprechen. Sie werden mit Ihren Fragen ernst genommen. Sie erfahren, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt. Vor- und Nachteile der Regelungen - auch unter steuerlichen Gesichtspunkten - werden Ihnen erläutert.

Anwalt oder Notar?

Vorteil der Errichtung eines öffentlichen Testamentes bei einem Notar:

Das öffentliche Testament kann den Erbschein ersetzen. Das bedeutet: der Erbe muss, mit diesem Testament in der Hand, nicht noch einen Erbschein beantragen. Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins erspart er also. Ist das Testament allerdings älter als 5 Jahre, muss er doch einen Erbschein beantragen.

Nachteil der Errichtung eines öffentlichen Testamentes bei einem Notar:

Der Notar haftet nur wie ein Beamter, d.h. subsidiär. 
Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer der Beteiligten.
Der Notar haftet grundsätzlich nicht bei steuerungünstigen Regelungen, da ihn keine Beratungspflicht für Steuerrecht trifft - im Gegensatz zum Rechtsanwalt.
Der Notar darf Gebühren nicht frei vereinbaren, insbesondere die Gebühren nach der Kostenordnung nicht unterschreiten - anders aber der Rechtsanwalt: Dieser kann in außergerichtlichen Angelegenheiten Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbaren, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.