Familienanwaelte

Kind und Rechte

Schulrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Anwalt des Kindes

Häufig gestellte Fragen

 Welche Rechte haben Kinder? Haben Kinder Rechte?
 Schulverweis - was nun?
 Wann haben Eltern Anspruch auf Pflegegeld für ihr pflegebedürftiges Kind?
 Wie bekommt mein ADS-Kind  Eingliederungshilfe vom Jugendamt?
 Verfahrensbeistandschaft in familiengerichtlichen Verfahren als Hilfe für Kinder und Jugendliche?
Schulverweis - was nun?
Ihr Kind ist von der Schule ausgeschlossen worden?
Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll?

Wehren Sie sich, denn es lohnt sich! Die Chancen, dass Ihrem Kind geholfen werden kann, stehen grundsätzlich gut.

Erster Schritt: Legen Sie Widerspruch ein, sofort! Der Widerspruch hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber durch einen wohlbegründeten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht möglicherweise erreicht werden, dass Ihr Kind wieder zur Schule gehen kann und keinen Unterrichtsstoff versäumt.

Zweiter Schritt: Neben dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss Anfechtungsklage erhoben werden.

Wenn das Verwaltungsgericht in dem Eilverfahren Ihnen und Ihrem Kind vorläufig Recht gibt, kann Ihr Kind weiter zur Schule gehen, bis über die Rechtmäßigkeit des Schulausschlusses endgültig entschieden wurde (in dem sogenannten Hauptsacheverfahren über die Anfechtungsklage).

War die Klage erfolgreich, kann Ihr Kind auf der Schule bleiben; war sie es nicht, ist endgültig entschieden, dass der Schulausschluss rechtmäßig war. Ihr Kind darf diese Schule nicht weiter besuchen. Aber bis zur Entscheidung in der Hauptsache vergeht in der Regel einige Zeit, und wenn Ihr Kind während dieser Zeit weiter zur Schule gehen darf, ist mitunter schon viel gewonnen.

Wie sieht anwaltliche Hilfe hier aus?
Der Anwalt prüft, ob Gründe vorliegen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Schulausschlusses ergibt.

Er prüft die Rechtmäßigkeit des Bescheides
  • unter formellen Gesichtspunkten:
    - Sind alle Verfahrens- und Formvorschriften eingehalten worden?

  • unter materiellen Gesichtspunkten:
    -  Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt worden, gab es wirklich kein anderes Mittel?
    - Trifft es überhaupt zu, dass Ihr Kind sich so gravierend daneben benommen hat?

Entsprechend wird er den Widerspruch, die Klage und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung begründen.

Da die Schule beim Erlass einer Ordnungsmaßnahme (der Ausschluss aus der Schule ist eine solche Ordnungsmaßnahme) einige Formvorschriften zu beachten hat, dies aber oft nicht tut – Lehrer sind ja keine Juristen –, ist der Schulverweis bzw. die Ordnungsmaßnahme häufig aus formellen Gründen rechtswidrig, und es kann sich lohnen, gegen den Bescheid vorzugehen.

Darüber, wie es sich im Einzelfall verhält, berate ich Sie gerne. Rufen Sie mich an!
Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen auch per E-Mail.

Wie bekommt mein ADS-Kind Eingliederungshilfe vom Jugendamt?
Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe vor, hat das Kind  - nicht die Eltern ! - einen Rechtsanspruch darauf.
Die Hürden zur Erlangung dieser Hilfe sind durch das am 03.06.2005 verabschiedetet Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) höher gesetzt worden. Wenn bei Ihrem Kind ADS diagnostiziert worden ist, und Sie beabsichtigen, Ihrem Kind eine bestimmte Therapie oder besondere Beschulung zukommen zu lassen, kommen hohe Kosten auf Sie zu.
Diese Kosten können möglicherweise als Eingliederungshilfemaßnahme vom Jugendamt übernommen werden.
Was ist besonders zu beachten?
  1. Stellen Sie für Ihr Kind einen Antrag auf Eingliederungshilfe, sobald sich abzeichnet, dass Ihr Kind Hilfe braucht und dies mit Kosten verbunden ist. Arbeiten Sie frühzeitig mit dem Jugendamt zusammen, denn es muß die beantragte Hilfe vorher abgesegnet haben.

  2. Was bedeutet das für Sie?
    Beginnen Sie den Kampf für Ihr Kind möglichst frühzeitig. Suchen Sie bereits bei der Antragstellung anwaltliche Hilfe.
    Ihr Anwalt weiß, auf welche Punkte es ankommt, er kann auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinwirken. Verschenken Sie nicht unnötig Zeit!

    Falls Sie schon eine Ablehnung erhalten haben, lassen Sie sich beraten: lassen Sie anwaltlich klären, ob für Ihr Kind überhaupt ein Eingliederungshilfeanspruch bestehen könnte; ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

    Lassen Sie sich beraten, welche Verfahrenskosten auf Sie zukommen.
Hören Sie nicht auf, für Ihr Kind zu kämpfen.
"Verfahrensbeistandschaft in familiengerichtlichen Verfahren als Hilfe für Kinder und Jugendliche?"
  • Wann kommt eine Verfahrensbeistandschaftbestellung in Betracht?
  • Arbeitsablauf  bei einer Verfahrensbeistandschaft
  • Was muss der Verfahrensbeistand bei ihrer Arbeit im Hinterkopf haben?
  • Wozu reden  mit dem Kind?
  • Verfahrensbeistand als "Sprachrohr und "Hörapparat"
  • Wie reden  mit dem Kind?
  • Rolle  des Verfahrensbeistands
  • Ausbildung zum Verfahrensbeistand?
  • Historische Entwicklung  und gesellschaftpolitischer Ausblick
Den Vortrag mit den Antworten auf diese Fragen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
(Der Vortrag über Verfahrenspflegschaften hat weiter Gültigkeit, auch wenn diese jetzt Verfahrens- beistandschaften genannt werden).