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Kind und RechteSchulrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Anwalt des Kindes Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte haben Kinder? Haben Kinder Rechte?
Schulverweis - was nun? Wann haben Eltern Anspruch auf Pflegegeld für ihr pflegebedürftiges Kind? Wie bekommt mein ADS-Kind Eingliederungshilfe vom Jugendamt? Verfahrensbeistandschaft in familiengerichtlichen Verfahren als Hilfe für Kinder und Jugendliche? Schulverweis - was nun?
Ihr Kind ist von der Schule ausgeschlossen worden?
Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll? Wehren Sie sich, denn es lohnt sich! Die Chancen, dass Ihrem Kind geholfen werden kann, stehen grundsätzlich gut. Erster Schritt: Legen Sie Widerspruch ein, sofort! Der Widerspruch hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber durch einen wohlbegründeten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht möglicherweise erreicht werden, dass Ihr Kind wieder zur Schule gehen kann und keinen Unterrichtsstoff versäumt. Zweiter Schritt: Neben dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss Anfechtungsklage erhoben werden. Wenn das Verwaltungsgericht in dem Eilverfahren Ihnen und Ihrem Kind vorläufig Recht gibt, kann Ihr Kind weiter zur Schule gehen, bis über die Rechtmäßigkeit des Schulausschlusses endgültig entschieden wurde (in dem sogenannten Hauptsacheverfahren über die Anfechtungsklage). War die Klage erfolgreich, kann Ihr Kind auf der Schule bleiben; war sie es nicht, ist endgültig entschieden, dass der Schulausschluss rechtmäßig war. Ihr Kind darf diese Schule nicht weiter besuchen. Aber bis zur Entscheidung in der Hauptsache vergeht in der Regel einige Zeit, und wenn Ihr Kind während dieser Zeit weiter zur Schule gehen darf, ist mitunter schon viel gewonnen. Wie sieht anwaltliche Hilfe hier aus? Der Anwalt prüft, ob Gründe vorliegen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Schulausschlusses ergibt. Er prüft die Rechtmäßigkeit des Bescheides
Entsprechend wird er den Widerspruch, die Klage und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung begründen. Da die Schule beim Erlass einer Ordnungsmaßnahme (der Ausschluss aus der Schule ist eine solche Ordnungsmaßnahme) einige Formvorschriften zu beachten hat, dies aber oft nicht tut – Lehrer sind ja keine Juristen –, ist der Schulverweis bzw. die Ordnungsmaßnahme häufig aus formellen Gründen rechtswidrig, und es kann sich lohnen, gegen den Bescheid vorzugehen. Darüber, wie es sich im Einzelfall verhält, berate ich Sie gerne. Rufen Sie mich an! Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe vor, hat das Kind - nicht die Eltern ! - einen Rechtsanspruch darauf.
Die Hürden zur Erlangung dieser Hilfe sind durch das am 03.06.2005 verabschiedetet Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) höher gesetzt worden. Wenn bei Ihrem Kind ADS diagnostiziert worden ist, und Sie beabsichtigen, Ihrem Kind eine bestimmte Therapie oder besondere Beschulung zukommen zu lassen, kommen hohe Kosten auf Sie zu. Diese Kosten können möglicherweise als Eingliederungshilfemaßnahme vom Jugendamt übernommen werden. Was ist besonders zu beachten?
(Der Vortrag über Verfahrenspflegschaften hat weiter Gültigkeit, auch wenn diese jetzt Verfahrens- beistandschaften genannt werden). |