Recht haben - Recht bekommen
Mein Antrag auf
Anwaltliche Hilfe gegen einen Bescheid (Verwaltungsakt) Wenn es darum geht,
sich gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu wehren, muss innerhalb der
Frist von einem Monat Widerspruch dagegen eingelegt werden. Lässt man
diese Frist verstreichen, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig, und
man kann nur in seltenen Fällen noch etwas dagegen unternehmen.
Den Widerspuch kann jeder selbst einlegen. Es ist aber dringend zu raten, einen Anwalt oder eine Anwältin damit zu beauftragen. Diese können bereits im Vorfeld abschätzen, ob ein solcher Widerspruch Erfolg haben kann. Raten sie nach eingehender Prüfung
Anwaltliche Hilfe im anschließenden Gerichtsverfahren Zwar besteht Anwaltszwang nur vor dem VGH Baden-Württemberg (in anderen Bundesländern OVG). Es empfiehlt sich trotzdem, sich auch vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertreten zu lassen. Ein Anwalt kennt die Verfahrensrechte, den Ablauf des Gerichtsverfahrens, und er kann durch einen schlüssigen Sachvortrag das Blatt wenden. Denn wenn bereits die Widerspruchsbehörde einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erlassen hat, bedarf es guter und gewichtiger Argumente, um vor Gericht zum Erfolg zu kommen. Obsiegt der Kläger in dem Gerichtsverfahren, wird der Staat (Bund, Land, Gemeinde) verurteilt, die Gerichts – und Anwaltskosten zu tragen. Zahlt die Rechtsschutzversicherung? In der Regel deckt eine Rechtsschutzversicherung das anwaltliche Tätigwerden auf diesem Gebiet nicht ab. Was tun gegen einen ablehnenden Bescheid? Einlegen eines Widerspruchs Holen Sie sich anwaltliche Hilfe! |
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