Familienanwaelte


Recht haben - Recht bekommen

Mein Antrag auf
  • Eingliederungshilfe,
  • BAföG
  • Erteilung eines Schwerbehindertenausweises
  • Reha-Leistungen
  • Baugenehmigung
wurde abgelehnt. Was nun?

Anwaltliche Hilfe gegen einen Bescheid (Verwaltungsakt)
Wenn es darum geht, sich gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu wehren, muss innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch dagegen eingelegt werden. Lässt man diese Frist verstreichen, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig, und man kann nur in seltenen Fällen noch etwas dagegen unternehmen.

Den Widerspuch kann jeder selbst einlegen. Es ist aber dringend zu raten, einen Anwalt oder eine Anwältin damit zu beauftragen. Diese können bereits im Vorfeld abschätzen, ob ein solcher Widerspruch Erfolg haben kann.

Raten sie nach eingehender Prüfung
  • von der Einlegung eines Widerspruchs ab, erspart sich der Mandant die Kosten für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens, mit denen er bei erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren sonst belastet würde.

  • Raten sie zur Einlegung des Widerspruchs, kann mit Hilfe eines gut begründeten Widerspruchs häufig bereits innerhalb des Widerspruchsverfahrens der gewünschte Erfolg erreicht werden. Natürlich kann auch der Bürger einen Widerspruch begründen. Häufig ist ihm jedoch nicht klar, auf welche Punkte es bei der Begründung ankommt, und was unbedingt erwähnt werden muss.
Wird der Bescheid schon im Widerspruchsverfahren zurückgenommen, war das Widerspruchsverfahren also erfolgreich, so muss die Widerspruchsbehörde die Rechtsanwaltsgebühren zahlen, wenn die Zuziehung eines Anwalts erforderlich war. Das wird in den meisten Fällen bejaht werden.

Anwaltliche Hilfe im anschließenden Gerichtsverfahren
Zwar besteht Anwaltszwang nur vor dem VGH Baden-Württemberg (in anderen Bundesländern OVG). Es empfiehlt sich trotzdem, sich auch vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertreten zu lassen. Ein Anwalt kennt die Verfahrensrechte, den Ablauf des Gerichtsverfahrens, und er kann durch einen schlüssigen Sachvortrag das Blatt wenden. Denn wenn bereits die Widerspruchsbehörde einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erlassen hat, bedarf es guter und gewichtiger Argumente, um vor Gericht zum Erfolg zu kommen.
Obsiegt der Kläger in dem Gerichtsverfahren, wird der Staat (Bund, Land, Gemeinde) verurteilt, die Gerichts – und Anwaltskosten zu tragen.


Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
In der Regel deckt eine Rechtsschutzversicherung das anwaltliche Tätigwerden auf diesem Gebiet nicht ab.

Was tun gegen einen ablehnenden Bescheid?

Einlegen eines Widerspruchs
Im Widerspruchsverfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes zunächst von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, noch einmal überprüft. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch berechtigt war, hilft sie dem Widerspruch ab, d.h. sie ändert den Bescheid oder hebt ihn auf.
Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass an dem Verwaltungsakt nichts auszusetzen ist, entscheidet die nächsthöhere Behörde über den Widerspruch. Sie erlässt einen Widerspruchsbescheid.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann der Bürger (hier: Widerspruchsführer) Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

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